Die Patientenverfügung
Das zweite Werkzeug in unserem „Werkzeugkasten“ ist die Patientenverfügung. Hiermit kann man im Voraus den eigenen Willen verdeutlichen, soweit es sich um zukünftiges ärztliches Handeln oder andere medizinische Maßnahmen handelt. Sie werden in einer solchen Patientenverfügung üblicherweise bestimmen, welche Heilbehandlungen zu erfolgen haben und, was aus Sicht der meisten Betroffenen am bedeutendsten ist, welche Sie eben grade nicht für sich durchgeführt sehen wollen; diese Entscheidung treffen Sie schon heute, weil Sie später, wenn die Entscheidung berücksichtigt werden müsste, ja nicht mehr selbst entscheiden können. Sie werden hier einen Augenblick in sich gehen müssen und versuchen, sich klare Vorstellungen für einen solchen alles andere als wünschenswerten Moment zu verschaffen; in vielen Fällen wird die Entscheidung zu treffen sein, inwiefern man von Maschinen am Leben gehalten werden will.
Sinnvoll erscheint es uns, nach Erstellung der Patientenverfügung, aber vor deren Unterzeichnung die aufgeworfenen oder auch einen ängstigenden Fragen mit einem Arzt zu besprechen. Aus rechtlicher Sicht ist für die Abfassung einer rechtsfehlerfreien Patientenverfügung die Konsultation eines Arztes nicht zwingend Voraussetzung. In diesem Zusammenhang ist aber zu bedenken, dass die im Internet gelegentlich zur Verfügung gestellten Musterverfügungen oft nicht Ihre individuelle Einzelfallsituation berücksichtigen können. Außerdem ist leider immer wieder festzustellen, dass solche Vordrucke oft zweideutig, jedenfalls unklar formuliert sind und Sie sich dadurch der Gefahr aussetzen, dass die gesamte Patientenverfügung ungültig werden könnte.
Hier entspricht es der ärztlichen Praxis in der Notfallsituation im Krankenhaus, dass die Patientenverfügung gar nicht mehr angewendet wird, wenn die in ihr umrissene Situation auf die dann ganz individuell vorliegende Notfallsituation wegen einer solchen unklaren Formulierung nicht (mehr) zutrifft !