Das Testament
Hierbei handelt es sich um das wohl allen Menschen bekannte dritte Werkzeug unseres „Werkzeugkastens“, das Testament.
Durch ein Testament kann, als letzter Wille, geregelt werden, was mit der eigenen Hinterlassenschaft, in der Regel also dem eigenen Vermögen, geschieht, nachdem Sie als sogenannter „Erblasser“ verstorben sind. Ein Testament ist immer sinnvoll, insofern es (-richtig abgefasst-) für klare Verhältnisse sorgt. Hierdurch und oft nur hierdurch kann einem Streit der Erben rechtzeitig entgegengetreten werden und darüber hinaus der eigene Partner oder jeder andere geliebte Mensch anderen Hinterbliebenen gegenüber vorgezogen werden. Dies geschieht sehr häufig, um die jeweilige Lebensgrundlage zu sichern.